Die Gemeinde Stockenboi gewährt für die Asphaltierungsarbeiten bei Hauszufahrten einen Zuschuss. Die Förderung wird wie folgt abgewickelt: Ansuchen mittels Förderformular Festlegung der förderfähigen Fläche durch den Bauausschuss Aufnahme in das Förderprogramm durch den Gemeinderat (GR Beschluss) Ausführung des Vorhabens Abrechnung mit der Gemeinde Antrag Hauszufahrt Förderungsrichtlinien Wege und Hauszufahrten
Service
Mit dieser Rubrik möchten wir Sie schnell und unbürokratisch über Gebühren und Förderungen informieren. Weiters können Sie hier viele Ihrer Amtswege über die bereitgestellten Onlineformulare erledigen.
Zudem finden Sie hier nützliche Links auf Behörden und Ämter.
Unter „Freie Wohnungen“ und „Baugründe“ finden Sie die zugehörigen Kontaktadressen.
Links:
Jungimker
Die Gemeinde Stockenboi gewährt den Jungimkern in unserer Gemeinde eine kleine Startförderung. Voraussetzung: Ablegung der 4 Grundkurse mit Nachweis (Besuchsbestätigung) Förderbeitrag: € 300,00 einmalig [PDF] Ansuchen Jungimkerförderung
Landwirtschaft
Deckkostenbeitrag Pferde je Stute € 36,00 Der Betrag wird an der Gemeindekassa nach Vorlage des Originaldeckscheins in bar ausbezahlt. Deckkostenbeitrag für Rinder pro Besamung € 5,50 Der Betrag wird an der Gemeindekasse nach Vorlage des Originaldeckscheins an einem festgesetzten Termin (Jänner jeden Jahres) in bar ausgezahlt. Der Auszahlungstermin wird den Landwirten bekanntgegeben. Kilometergeld für künstlicheWeiter
Frühschoppen beim Wirt
Die Gemeinde Stockenboi leistet zu den Frühschoppenveranstaltungen einen Musikbeitrag in Höhe von € 250,00. Voraussetzungen: Die Veranstaltung muss bei der jährlichen Terminerstellung für den Veranstaltungskalender bekannt gegeben werden, dh. die zu unterstützende Veranstaltung muss im Veranstaltungskalender des betreffenden Jahres enthalten sein Termingleichzeitigkeit ist ausgeschlossen. Sollten an einem Tag zwei zu unterstützende Veranstaltungen stattfinden, wird keine unterstütztWeiter
Schulausflüge
Die Gemeinde Stockenboi unterstützt die Schulausflüge und Schulfahrten von Schülern, die einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben mit folgenden Beträgen: Der Betrag wird an der Gemeindekassa unter Vorlage einer Teilnahmebestätigung der Schule im Nachhinein bar ausbezahlt.
Friedhof und Aufbahrung
Die Totenbeschaugebühr beträgt € 107,30 Verordnung Grab- und Urnengebühr
Mehrzweckhaus
Vergnügungssteuer
Eintrittsgelder bei Veranstaltungen (10%)
Verleihgegenstände
Leihgebühren für Viehanhänger, Klauenpflegestand, Strohmühle, Kühlbox und Vakuumverpackungsmaschine