Gemeinde Stockenboi fördert den Kauf eines Tickets für den öffentlichen Verkehr bzw. die Parkplatzkosten am Studienort. Als Nachweis sind die Originalrechnungen vorzulegen.
Förderrichtlinien:
- Förderfähig sind alle Studenten die einen Studienerfolgsnachweis gemäß den Vorgaben für die Familienförderung (Mindestanzahl an Credits) vorlegen können.
- Die Förderhöhe bezieht sich auf die tatsächlichen Kosten und wird mit einer Obergrenze von € 150 / Semester oder € 300 /Studienjahr begrenzt.
- Start der Förderung ab dem Studienjahr 2017/18
- Eine rückwirkende Förderung für Studienjahre vor 2017/18 ist nicht möglich.
- Die Förderung kann für die Maximalanzahl 10 Studiensemester beantragt werden.
- Die Antragstellung hat mittels Antragsformular an die Gemeinde Stockenboi innerhalb eines Monates nach Abschluss des jeweiligen Studiensemesters zu erfolgen. Der Studienerfolgsnachweis ist dem Antrag in Kopie beizulegen.
- Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Stockenboi sein und darf während des Studienjahres nicht abgemeldet werden. Bei Anmeldung des Hauptwohnsitzes nach 01.10. des jeweiligen Studienjahres kann für dieses Jahr keine Förderung beantragt werden.
- Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, eine Auszahlung erfolgt nach Vorhandensein der finanziellen Mittel und Vorliegen aller erforderlichen Nachweise im Nachhinein.
- Die Förderung wird bei Kauf eines Klimatickets für Österreich um 100€ erhöht.
- Einreichfrist ist der 30.09 nach Abschluss des Studienjahres