Voraussetzungen:
- Die Preise der Cocktails sollen moderat gehalten werden. Die Preise sollen günstiger sein als die alkoholischen Getränke und bis max. 2,50 EUR gehen.
- Die Fruchtbar soll als solche erkennbar sein (z.B. im Anschluss an die anderen Theken). Es dürfen in diesem Bereich keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden.
- Das Transparent „Wunderbar-Fruchtbar“ muss im Bereich der Fruchtbar aufgehängt werden.
- Es können die Gläser und die Mixflaschen für die Cocktails bei der Gemeinde abgeholt werden. Es wird keine Miete verlangt, es wird jedoch eine Inventarliste geführt. Sollten ausgeliehene Gegenstände fehlen, so sind die Kosten dafür vom Veranstalter zu tragen.
- Die Cocktails sollen auf den Preislisten, die z. B. auf den Tischen stehen, angeführt sein.
Förderbeitrag: € 50,00
Förderansuchen Fruchtbar