Laut Verordnung des Gesundheitsministeriums verschärfte Pflichten für Geflügelhalter in 38 Kärntner Gemeinden ab 7.12.2020 – Infektion in Geflügelbetrieben muss unbedingt verhindert werden nähere Infos unter nachfolgendem Link: [link] Vogelgrippe Präventionsmaßnahmen – Land Kärnten
Aktuelles
Kabarett „Die Lochwurz´n“ Ankündigung in der Gemeindezeitung – VERSCHOBEN
Entgegen der Ankündigung (in der aktuellen GZ) – geplanter Termin Freitag, 09. Oktober 2020 – wurde infolge der virulenten Maßnahmen der Kabarett-Abend mit den „Lochwurzn“ im Bildungszentrum, auf unbestimmte Zeit verschoben!
Chip- und Registrierungspflicht für Hunde und Zuchtkatzen – Österreichische Heimtierdatenbank
Achtung! Die Meldung eines Hundes bei der Gemeinde ersetzt nicht die Registrierung in der Heimtierdatenbank und umgekehrt! Wichtig! Die Daten sind aktuell zu halten (z.B. bei Adressänderung)
LEHRE BEIM LAND KÄRNTEN
nähre Informationen siehe Lehre beim Land Kärnten
Hilfestellungen Katastrophenschäden
Folgende Hilfestellungen für unsere Gemeindebürger sind seitens des Landes Kärnten vorhanden: Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Gemeinde Stockenboi gerne zur Verfügung.
Hundehalteverordnung BH Villach Land
Von der BH Villach Land wurde zum Schutz des Wildes eine Hundehalteverordnung erlassen Hier geht es zur Verordnung Hundehalteverordnung 2019
Minibuslenker/innen für den Mikro-Öffentlichen Verkehr Unteres Drautal gesucht
Ausschreibung Minibuslenker/innen Bacher Reisen
Betrugsanrufe von angeblichen Microsoft-Mitarbeitern!
Betrüger geben sich am Telefon als Mitarbeiter vom Tech Support Team von Microsoft aus und bieten Hilfestellung bei der Lösung eines angeblichen Computerproblems an. In Wahrheit wollen sie eine Schad-Software installieren, die im Hintergrund sensible Daten (zB Passwörter, Kontodaten) ausspioniert oder den Zugang zum PC sperrt. Wird der Betrug entdeckt, bieten die Betrüger die Freischaltung[Read More]
E-Carsharing Projekt Unteres Drautal
eCarsharing – die Gemeinde Stockenboi bietet günstige, nachhaltige eMobilität
HUNDEHALTEVERORDNUNG
nachfolgend die Verordnung des Bezirkshauptmannes von Villach-Land, mit welcher Hundehalter zum Schutz des Wildes zur ordnungsgemäßen Haltung und Verwahrung ihrer Hunde verpflichtet werden. (Hundehalteverordnung)