Es wird mitgeteilt, dass es aufgrund der derzeit geringen Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln in Österreich und der umliegenden Länder zu einer Novellierung der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 309/2007, gekommen ist. Das Risiko eines Eintrags der Geflügelpest in einen Geflügelbetrieb in Österreich wird aktuell als mittel bewertet.
Mit der 3. Novellierung 2024 der Geflügelpest-Verordnung 2007 werden damit die Risikogebiete für das Auftreten der Geflügelpest, dies betrifft in Kärnten 62 Gemeinden und 2 Magistrate, aufgehoben.
Es sind damit für das gesamte Bundesland Kärnten und auch für das übrige Bundesgebiet keine besonderen Maßnahmen mehr festgelegt.
Um Kenntnisnahme und Information der betroffenen Kreise wird ersucht.
Mit freundlichen Grüßen!
Für den Landeshauptmann:
Dr. Holger Remer
Schreiben zur Novellierung der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 309/2007 10-VET-TS-34582__Novellierung-Geflügelpest-VO_Aufhebung-Risikogebiete