Verlautbarung
Zu den Volksbegehren
wurden Einleitungsanträg gestellt. Diesen Einleitungsanträgen wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben.
Die Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden.
Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 31. März 2025, bis (einschließlich) Montag, 7. April 2025,
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und
ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung
ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (bmigvat/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat
besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom
Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In unserer Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
GEMEINDEAMT STOCKENBOI, Kirchplatz 2, 9713 Zlan
an den nachstehend angeführten Tagen vorgenommen werden:
Montag, 31. März 2025, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Dienstag, 01.April 2025, von 8:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 02. April 2025, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 03. April 2025, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 04. April 2025, von 8:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 05. April 2025, GESCHLOSSEN,
Sonntag, 06. April 2025, GESCHLOSSEN,
Montag, 07. April 2025, von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes – 07. April 2025 20:00 Uhr, durchführen.
[link] Volksbegehren online unterschreiben mit Bürgerkarte oder HandysignaturHotline für Bürgerinnen und Bürger im Inland:
0800 20 22 20
Eingerichtet vom Bundesministerium für Inneres von
31. März 2025 bis 7. April 2025 ausschließlich für allgemeine Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den Volksbegehren. Details zu den Betriebszeiten ergehen
mit gesonderter Erledigung.
Der Bürgermeister
Hans Jörg Kerschbaumer